Hinweisgebersystem
Sollten Mitarbeitende, Kundinnen und Kunden, Lieferanten oder sonstige Dritte Verstöße wahrnehmen, gegen gesetzliche Regelungen oder den Gabor Code of Conduct, bitten wir ausdrücklich darum, diese zu melden:
- Sofern möglich gegenüber direkten Vorgesetzten und um Abhilfe zu ersuchen.
- Sofern dies nicht gewünscht oder nicht möglich ist, können Meldungen auch anonym abgegeben werden.
Dafür hat Gabor ein Hinweisgebersystem, das garantiert, dass jeder Beschwerde nachgegangen wird und sie anonym und vertraulich behandelt wird. Das Hinweisgebersystem bietet höchsten Schutz für die hinweisgebende Person.
Um eine zeitnahe Bearbeitung zu ermöglichen, sollte der Fall so schlüssig wie möglich dargelegt werden. Folgende Fragen können dabei unterstützen:
- Was für ein Verstoß hat sich ereignet?
- Wie wurde der Verstoß begangen?
- Wer hat den Verstoß begangen (Personen, Firmennamen)?
- Wo hat sich der Vorfall ereignet (Projektname, Ort, Land)?
- Wann ist der Verstoß passiert (Zeitraum, Datum)?
- Welche Belege/Indizien gibt es für den Verstoß?